Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent. Für die erste Wohneinheit werden jedoch nur noch maximal 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt. Dieser Betrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 750 Euro.
Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen ab sofort.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Grundförderung und Bonusförderungen kombiniert werden. Dadurch sind aktuell noch Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten möglich. Der maximale Zuschuss beträgt 22.400 Euro.