R+V RatenschutzPolice
Sichern Sie Ihren Kredit ab!
Arbeitslosigkeit & Kurzarbeit
Die R+V Versicherung übernimmt nach einer Karenzzeit von drei Monaten die monatlichen Leistungen für bis zu 24 Monate – auch bei wiederholter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit.
Arbeitsunfähigkeit
Werden Sie arbeitsunfähig, zahlt die R+V Versicherung nach Ablauf der sechswöchigen Karenzzeit die Rückzahlung der monatlichen Kreditraten.
Scheidung
Bei einer Scheidung wird nach Eingang des Scheidungsurteils ein Einmalbetrag von bis zu 15.000 Euro gezahlt.
Todesfall
Kommt es zum Todesfall, wird ein Einmalbetrag in Höhe von 110 % der aktuellen Versicherungssumme übernommen.
Selbstverpflichtung zu Restkreditversicherungen: Sicherheit für Sie als Kreditnehmer
Die Restkreditversicherung ist eine freiwillige Ergänzung Ihres Kreditvertrages. Ihr Abschluss ist demnach nicht erforderlich, um einen Kredit zu erhalten. Darauf weisen wir unsere Kunden auch im Rahmen der persönlichen Beratung und der Beratungsdokumentation ausdrücklich hin.
Ihre PSD Bank West hat sich der Selbstverpflichtung zu Restkreditversicherungen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) angeschlossen und verpflichtet sich zu einem weiteren Ausbau der Transparenz gegenüber Ihnen als unseren Kunden. Im Rahmen einer bedarfsgerechten Beratung ermitteln wir mit Ihnen zusammen Ihren individuellen Versicherungsschutz. Bereits im Angebot weisen wir Sie in übersichtlicher Form auf die Höhe der Versicherungsprämie hin. Sollten Sie sich für eine Mitfinanzierung der Versicherungsprämie entscheiden, dann informieren wir Sie über die monatliche Kreditrate sowohl mit als auch ohne den Beitrag für die freiwillige Restkreditversicherung. Dies ermöglicht Ihnen einen besseren Überblick über Ihre künftigen finanziellen Verpflichtungen.
FAQ zum Restkreditversicherung
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