Produktdetails
Beim PSD KündigungsGeld ist – anders als beispielsweise beim PSD FestGeld – keine feste vertragliche Laufzeit vereinbart. Möchten Sie wieder über Ihr Kapital oder Teile davon verfügen, ist lediglich die festgelegte Kündigungsfrist von 90 Tagen zu beachten. Nach Eingang der Kündigung und Ablauf dieser Frist wird der gekündigte Betrag einschließlich der bis dahin angefallenen Zinsen ausgezahlt. Die Verzinsung erfolgt variabel und richtet sich nach der aktuellen Entwicklung am Markt.
Das Wichtigste zum PSD KündigungsGeld im Überblick:
- Sie können Ihr PSD KündigungsGeld-Konto online eröffnen und führen
- Mit dem PSD KündigungsGeld legen Sie Geld zur Seite, auf das Sie zeitnah zugreifen können - keine fixe Laufzeit
- Mindestanlagebetrag: 2.500 Euro
- Aufstockung des Betrags ist jederzeit möglich
- Teilverfügungen sind möglich, solange Sie die Kündigungsfrist von 90 Tagen beachten und stets das Mindestguthaben von 2.500 Euro einhalten
- Attraktive Zinsen sichern: 1,80 % p.a.* Zinsen auf Ihr Guthaben
*Zinssatz variabel, tagesaktueller Stand: 11.05.2026