Benachrichtigung über Währungsumrechnungen bei Kartenzahlungen im EWR

Transparenzregeln beim Einsatz Ihrer girocard (Debitkarte) oder Kreditkarte

Ab dem 19. April 2021 gelten neue Transparenzregeln, wenn Sie Ihre girocard (Debitkarte) oder Ihre Kreditkarte von Mastercard® / Visa innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verwenden. Die neuen Regeln betreffen Auszahlungen am Geldautomaten sowie Kartenzahlungen in einem Land des EWR mit einer vom Euro abweichenden EWR-Währung.

Sie haben die Möglichkeit, Informationen zu einem ggf. anfallenden Währungsumrechnungsentgelt elektronisch zu erhalten. Diese Informationen versenden wir separat für jede Karte, die zu Ihrem Zahlungskonto gehört.

Zusätzlich gelten ab dem 19. April 2021 ergänzende gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union bei Fremdwährungsumrechnungen mittels Kartenzahlungen in Europa. Das betrifft Sie dann, wenn Sie zum Beispiel Ihre girocard (Debitkarte) oder Ihre Kreditkarte im europäischen Ausland (EWR) nutzen.

Sofern Sie mit Ihrer girocard (Debitkarte) oder Ihrer Kreditkarte in einer anderen EWR-Währung (z.B. Dänische Krone, Polnischer Zloty etc.) bezahlen oder Bargeld abheben, können Sie sich im Nachgang über Fremdwährungsumrechnungen bei Kartenzahlungen in Europa von uns mittels E-Mail oder SMS informieren lassen.

Wenn Sie wünschen, können Sie dies Benachrichtigung ganz einfach bei uns beauftragen.

Benachrichtigung beauftragen

Sie haben drei Möglichkeiten, die Benachrichtigung zu beauftragen

  1. Sofern Sie das PSD OnlineBanking nutzen, können Sie nach erfolgtem Login den Benachrichtigungsservice über das Währungsumrechnungsentgelt im Bereich "Service => Weitere Services => Benachrichtigungen" beauftragen.
  2. Gerne können Sie auch das PDF-Formular für den Benachrichtigungsservice heraunterladen, ausfüllen und uns per Post zusenden.
  3. Alternativ können Sie die Benachrichtigung auch gerne bei Ihrem nächsten Besuch in einem unserer BeratungsCenter beauftragen.