PSD NachrangKapital mit 4,0 %

Nutzen Sie das aktuell gute Zinsniveau

Gerade in der aktuell unsicheren Zinssituation möchten wir Ihnen attraktive Anlagealternativen anbieten. Deshalb haben wir das PSD NachrangKapital für Sie entwickelt – eine festverzinsliche Einlage ohne Kosten und Kursrisiken, mit der Sie sich die aktuellen Zinsen für einen längeren Zeitraum sichern können.

 

  • Mindestanlage: 20.000 Euro
  • Fester Zins 
  • Jährlicher Zinsertrag
  • Laufzeit 8 Jahre
  • Kapitalverfügung bei Fälligkeit (während der Laufzeit fest angelegt)
  • Limitiertes Angebot

Besonderheit dieses Produkts: Das gezeichnete Kapital kann im Fall der Liquidation oder der Insolvenz der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden (Nachrang). Etwaige Ansprüche der nachrangigen Gläubiger sind untereinander gleichrangig. Die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs des Anlegers sowie die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruchs gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.


Konditionen

Konditionen
Laufzeit Gebundener Jahreszins
8 Jahre   4,0 %

Gültig ab 09.08.2024  

 

Häufige Fragen zum PSD NachrangKapital

Was passiert, wenn ich mein Geld vor Ablauf der Vertragszeit brauche?

Wenn Sie sich für die Anlage als Nachrangkapital entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen festen Zinssatz.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?

Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.

Wann werden die Zinsen berechnet?

Die Abrechnung erfolgt jährlich nach Ablauf eines Anlagejahres.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer PSD Bank West eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre PSD Bank West eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Das könnte Sie auch interessieren

PSD TagesGeld

Flexibel Geld zur Seite legen und von 2,75 % p.a.* profitieren

mehr

Edelmetalle

PSD EdelMetalle

Nutzen auch Sie Gold und Silber als zukunftsfähige Geldanlage für Ihr Portfolio.  

mehr

PSD FestGeld

PSD FestGeld

Sichere Anlagealternative mit festen Zinserträgen bis zu 2,50 % p.a.

mehr