Testament, Erbvertrag & Co.
Vorsorge für den Todesfall
Testament, Erbvertrag & Co.
Das Thema Erben und Vererben wird von vielen Menschen zu Lebzeiten oft vernachlässigt. Auf die Frage "Haben Sie ein Testament aufgesetzt oder einen Erbvertrag geschlossen?" antwortet nur jeder vierte Einwohner in Deutschland mit Ja.
In den anderen Fällen, wenn also keine Maßnahmen getroffen wurden, greift die gesetzliche Erbfolge. Wenn Sie diese aber umgehen wollen und Ihren Nachlass anderweitig vererben wollen, können Sie das über ein Testament regeln. Im Folgenden haben wir einige Informationen zum Thema Erbschaft zusammengestellt.
Selbstverständlich sollen und können diese Informationen eine notarielle bzw. anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Sie sollen Ihnen aber eine erste Hilfestellung und Orientierung bieten. Gerne helfen auch wir Ihnen weiter, wenn Sie Fragen zum Thema Vorsorge und Erbschaft haben. Sprechen Sie uns einfach an.
Vorsorge für den Todesfall
Die Vollmacht wird auf dem bankeigenen Vordruck erteilt und ermöglicht es einer Person Ihres Vertrauens, nach Ihrem Tod finanzielle Dinge zu regeln. Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht, die zu Lebzeiten gültig ist, auch gleich über den Tod hinaus erteilen. Dann ist klar, dass die Vollmacht nicht bei dem dessen Tod erlöschen soll.
Ebenso kann eine Vollmacht auf den Todesfall erteilt werden. Dann wird die Vollmacht erst mit dem Tod des Vollmachtgebers wirksam. In diesem Fall kann der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber vor dessen Tod noch nicht vertreten.
Mit der Verfügung zugunsten Dritter haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Sparguthaben einer von Ihnen ausgewählten Person zu übertragen. Diese Vermögenswerte fallen nicht in die Erbmasse und sind innerhalb der Freibetragsgrenzen steuerfrei.
Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst, mit der Überschrift „Testament“ versehen, und unter Orts- und Datumsangabe unterschrieben sein. Das Testament kann selbstverständlich auch von einem Notar oder Rechtsanwalt aufgesetzt werden. Eventuell sollte man auch einen Steuerberater hinzuziehen.
Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite Möglichkeit, Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Ein Erbvertrag wird notariell geschlossen und bietet sich besonders bei nicht-ehelichen Gemeinschaften an. Änderungen im Erbvertrag bedürfen der Zustimmung aller Vertragspartner.