- Geld zwischenparken
- Flexibel bleiben und spontan verfügen
- Exklusiv nur für "neues" Geld
PSD TagesGeld
Flexibel Geld zur Seite legen und von 2,75 % p.a. profitieren
Gönnen Sie sich mit einem Tagesgeldkonto die maximale Freiheit bei der Geldanlage: Sie zahlen ein, wann und wie viel Sie möchten. Sie verfügen darüber, wie es Ihnen passt – wenn Sie möchten sogar täglich.
Ihre Vorteile mit dem PSD TagesGeld:
- Sie können Ihr Tagesgeldkonto online eröffnen und führen.
- Das Tagesgeldkonto ist perfekt um flexibel Geld beiseite zu legen.
- Kein Mindest- oder Höchstanlagebetrag.
- Attraktive Zinsen sichern: 2,75 % p.a. Zinsen auf Ihr Guthaben. Dieses Angebot gilt nur für Guthaben, welche sich in den letzten 3 Monaten nicht auf Konten oder Depots der PSD Bank West eG befunden haben.
Gut zu wissen!
Mit dem PSD TagesGeld entscheiden Sie sich für eine garantiert sichere Geldanlage. Denn Ihr Tagesgeldguthaben ist bis zu einem Betrag von 100.000 Euro gesetzlich geschützt. Dies stellt die PSD Bank West eG gleich doppelt sicher, denn sie ist der BVR Institutssicherung GmbH und der freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen.
Noch Fragen?
Wir sind gern für Sie da, wenn Sie Unterstützung bei einem Online-Abschluss wünschen oder noch Fragen haben.
Häufige Fragen zum Tagesgeld
Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen. Bargeld vom Tagesgeldkonto abheben können Sie nicht, da PSD TagesGeld kein Girokonto ist.
Sie können so viel Geld als PSD TagesGeld anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.
Nein, Sie benötigen kein PSD Girokonto, um ein PSD TagesGeld-Konto bei uns abzuschließen.
Ihre Zinsen erhalten Sie jährlich oder nach Auflösung des PSD TagesGeld-Kontos.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer PSD Bank West eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre PSD Bank West eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.