Innerhalb von 8 Minuten das eigene Konto umziehen
Kontowechsel-Service
Mit dem digitalen Kontowechsel-Service der fino run GmbH machen wir Ihnen den Bankwechsel einfach: Schnell und bequem organisieren Sie mit wenigen Klicks, wer Ihre neuen Kontodaten erhält, welche Daueraufträge Sie übernehmen möchten und welches Konto gekündigt wird. Um alles Weitere kümmern wir uns.
Ihre Vorteile
- Für Kunden mit und ohne Online-Banking
- Schnell und einfach Ihr PSD Girokonto als Hauptbankverbindung einrichten
- Zahlungspartner informieren lassen
- Alt-Konto kündigen
- Daueraufträge übernehmen
Gut zu wissen: Den Kontowechsel können Sie auch gemeinsam mit unseren Beratern durchführen – sprechen Sie uns an.
Häufige Fragen zum digitalen Kontowechsel-Service
Die Daten Ihrer alten Bank dienen dazu, die bisherigen Zahlungspartner und Daueraufträge übersichtlich aufzulisten. So sparen Sie viel Zeit – das Durchsuchen Ihrer Unterlagen und Kontoauszüge ist nicht notwendig.
Damit wir Ihnen den bestmöglichen Service bieten können, werden folgende Daten benötigt:
- Ihre Anschrift als Absenderadresse für die Anschreiben an Ihre Zahlungspartner
- Ihre Bankleitzahl und Onlinebanking-Zugangsdaten für die Ermittlung der Zahlungspartner und Daueraufträge.
Ihre Daten werden nur einmalig verarbeitet, verschlüsselt übertragen und unmittelbar nach dem abgeschlossenen Kontowechsel wieder gelöscht.
Ja. Ihre Daten werden lediglich für die Ermittlung der Zahlungspartner und Daueraufträge benötigt. Zu keinem Zeitpunkt werden Ihre Daten an Dritte übermittelt oder für andere Zwecke genutzt.
Zu Ihrer Sicherheit werden wir Sie niemals nach einer TAN Ihrer bisherigen Bank fragen.
Je nach Bank werden nur die Umsätze der letzten 90 Tage oder von bis zu 12 Monaten bereitgestellt.
Wir zeigen Ihnen mögliche Vorschläge für fehlende Zahlungspartner an – zum Beispiel für die Kfz-Versicherung, die nur am Jahresanfang abgebucht wird.
Sobald Sie den Kontowechsel-Service abgeschlossen haben, erhalten Sie per E-Mail ein Kontoumzugspaket mit folgenden Dokumenten:
- ein Übertragungsprotokoll mit den von uns automatisch benachrichtigten Zahlungspartnern
- Schreiben, die Sie selbst ausdrucken und an Ihre Zahlungspartner versenden müssen (zum Beispiel die Kündigung Ihrer alten Bankverbindung)
- eine Liste der Daueraufträge, die Sie für Ihr neues Konto anlegen und bei Ihrer bisherigen Bank löschen sollten
Bitte überprüfen Sie bei der nächsten Lastschrift, ob alle Zahlungspartner Ihre neue Kontoverbindung übernommen haben.
Alle Daten werden gelöscht, wenn der Kontowechsel-Servicevon Ihnen selbst oder aus technischen Gründen vorzeitig beendet wird. Selbstverständlich können Sie den Vorgang jederzeit erneut starten.
Sie haben jederzeit die volle Kontrolle und können eigenständig Anschriften korrigieren. Ebenfalls ist es möglich Zahlungspartner hinzuzufügen oder zu ignorieren.
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihr Konto nicht direkt kündigen. Allerdings bereiten wir ein Kündigungsschreiben vor, das sie nur noch unterschrieben an Ihre bisherige Bank senden müssen.
Wir empfehlen Ihnen Ihr altes Konto ungefähr noch 6-8 Wochen parallel zum neuen Konto bestehen zu lassen, damit keine unerwünschten Rücklastschriften entstehen.
Wir erstellen für Sie eine Übersicht Ihrer Daueraufträge auf Grundlage der Daten Ihrer bisherigen Bank. Das letztmalige Ausführungsdatum der Daueraufträge können Sie Ihrer Bank mit unserem Kündigungsschreiben mitteilen.
Legen Sie auf der Grundlage des letzten Ausführungstermins neue Daueraufträge im PSD OnlineBanking an. So vermeiden Sie Doppelabbuchungen.
Prüfen Sie Ihren alten Freistellungsauftrag und ändern Sie diesen bei Bedarf oder stellen Sie einen neuen Freistellungsauftrag bei uns.
Kontowechselhilfe (lt. Gesetz)
Neuregelungen zur gesetzlichen Kontowechselhilfe
Die mit dem Zahlungskontengesetz eingeführte gesetzliche Kontowechselhilfe tritt zum 18. September 2016 in Kraft und bietet eine Alternative zu den bisher angebotenen Kontowechselservices für Girokonten. Sie setzt eine Ermächtigung in Schriftform durch den Kontoinhaber voraus.
Laden Sie hier das entsprechende Formular herunter.
Das Zahlungskontengesetz unterscheidet zwischen dem die Ermächtigung empfangenden Institut (neue Bank) und dem übertragenden Institut (alte Bank). Entscheidet der Kontoinhaber sich für den gesetzlichen Kontowechselservice, muss er dem empfangenen Zahlungsdienstleister eine entsprechende Ermächtigung erteilen. Dieses leitet die Ermächtigung dann an das übertragende Institut weiter und setzt den Wechselprozess in Gang.
Weitere Informationen finden Sie hier (Kundeninformationsblatt).